In der Nordstraße 30 in Heilbronn wurde ein stationäres Wohnangebot für insgesamt 24 Personen realisiert. Ergänzend dazu befinden sich im Dachgeschoss drei weitere Wohneinheiten, die nicht dem stationären Bereich zugeordnet sind und dem freien Wohnungsmarkt – beispielsweise für Studierende – zur Verfügung stehen.
Der stationäre Bereich umfasst drei Wohneinheiten für jeweils sechs Personen, die als stationäre Wohngruppen im Sinne des Heimrechts geführt werden, sowie drei weitere Wohnungen für je zwei Bewohnerinnen und Bewohner. Sämtliche Wohnungen wurden barrierefrei gemäß § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und rollstuhlgerecht errichtet.
Damit sind sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar.